Schufa Auskunft beantragen – Einmal im Jahr ist dies kostenlos
Jeder Verbraucher hat immer das Recht, eine kostenlose Schufa Auskunft zu beantragen und dies einmal im Jahr zu erhalten und zu erfahren, welche Daten über ihn die Schufa alles gespeichert hat. Früher hieß dies „Datenübersicht gemäß § 34 BDSG“, seit 25.05.2018 „Kopie personenbezogener Daten (gemäß Art. 15 DSGVO)“. Bei der Schufa finden Sie das Anfrageformular unter diesem Link: Eine Schufa-Datenkopie gem. Art. 15 DS-GVO (rechte Spalte nun auswählen). Dort können Sie dann auch alle Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Sie erhalten die Antwort jedoch immer per Post. Die Schufa ist die älteste und größte Auskunftei in Deutschland.
Schufa Auskunft ganz bequem Daten am Computer ausfüllen und beantragen
Auskunfteien machen es Ihnen nicht leicht, die kostenlose Datenabfrage zu finden, da sie auch kostenpflichtige Informationen anbieten. Und deshalb werden die Leute gerne zu ihnen “umgeleitet”. Wenn Sie das Bestellformular um die Schufa Auskunft beantragen gefunden haben, drucken Sie es aus, füllen es aus und schicken es per Post an die Auskunftei. Oder online ausfüllen und gescannten Personalausweis hochladen.
Senden Sie zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite). Lesbar müssen sein: Vorname und Nachname, Datum, Adresse und Ort Ihrer Geburt. Alle anderen Informationen und das Foto können bearbeitet werden.
Schufa Auskunft ist kostenlos und wird nur per Post gesendet
Sie können online eine „Kopie der personenbezogenen Daten (gemäß Art. 15 DSGVO)“ anfordern, erhalten diese jedoch ausschließlich per Post. Dies kann eine bis mehrere Wochen dauern.
Bürger anderer Länder sollten beachten, dass sie zusätzlich zum Schufa Auskunft beantragen bei dem Bestellformular eine Kopie ihres Reisepasses und eine aktuelle Meldebescheinigung einsenden müssen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Schufa. Wenn Sie Fragen haben, sind wir immer für Sie da.